Login  |  Register

Lebensmittelrecht - S-GE

2019-6-23 · Für die Ausfuhr von Gebrauchsgegenständen oder von Lebensmitteln nicht tierischer Herkunft reichen oft die Ausfuhrbescheinigungen, welche auf der Webseite des BLV publiziert sind. Für die Ausfuhr von Tieren wird in der Regel eine amtliche Ausfuhrbescheinigung benötigt. Für die Ausfuhr von Tierprodukten wird ein Handelsdokument benötigt.

Alexa Traffic


Listing Links